Versicherung
Halterhaftpflicht — Pflichtversicherung für Fahrzeuge
Obligatorische Haftpflichtversicherung für jedes Schweizer Motorfahrzeug — Voraussetzung für die Immatrikulation.
Die Halterhaftpflichtversicherung (HPV) ist nach Strassenverkehrsgesetz für jedes in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeug zwingend. Ohne gültige HPV stellt das Strassenverkehrsamt kein Kennzeichen aus und entzieht den Fahrzeugausweis.
Was deckt die HPV?
- Personenschäden Dritter (medizinische Kosten, Schmerzensgeld)
- Sachschäden Dritter (z.B. fremdes Auto, Geländer)
- Mindestdeckung CHF 5 Mio. (de facto immer höher angeboten)
- Schäden des Halters selbst → NICHT gedeckt (dafür Voll-/Teilkasko)
Stand: 7. Mai 2026 · Verfasst von Carlusion · Diese Erklärung dient der Übersicht und ist keine Rechtsberatung.
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